Am Dienstag, den 08.10., gegen 11:45 Uhr wurde in St. Arnold ein 9-jähriger Junge auf seinem Heimweg von der Schule von einem unbekannten Mann angesprochen. Der Junge war auf dem Gehweg der Mörikestraße in Richtung Lönsstraße unterwegs, als er auf einen Mann mit einem Schäferhund traf. Der Unbekannte fragte den Jungen, ob er ihn nach Hause begleiten wolle. Der Junge verneinte, lief davon und berichtete zu Hause seiner Mutter von dem Vorfall. Daraufhin wurde umgehend die Polizei informiert.
Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein, die bislang jedoch ergebnislos blieb.
Täterbeschreibung
Der Mann wird auf ein Alter zwischen 40 und 50 Jahren geschätzt, war dunkel gekleidet und trug einen kurzen Vollbart. Auffällig war der Schäferhund, den er an einer Leine führte.
Die Polizei in Rheine hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu dem Mann mit Schäferhund geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Rheine unter der Telefonnummer 05971/938-4215 zu melden. Jeder Hinweis wird ernst genommen und überprüft.
Wichtige Hinweise für Eltern
Angesichts des Vorfalls gibt die Polizei folgende Empfehlungen für Eltern:
- Besprechen Sie behutsam das Geschehene und erklären Sie, wie es sich verhalten soll, wenn es von Fremden angesprochen wird.
- Sollte ein Täter versuchen, das Kind zu bedrängen, sollte das Kind sofort weglaufen, vorzugsweise in Richtung anderer Menschen, und laut um Hilfe rufen. Täter versuchen in der Regel, unauffällig Kontakt zu Kindern aufzubauen.
- Es kann hilfreich sein, dass Kinder in Gruppen zur Schule gehen, um sicherer unterwegs zu sein.
- Sollte Ihr Kind von einem ähnlichen Vorfall berichten, bleiben Sie ruhig, zeigen Sie ihm, dass es jetzt in Sicherheit ist, und informieren Sie ohne Verzögerung die Polizei über den Notruf 110.
- Glauben Sie Ihrem Kind, hören Sie aufmerksam zu und fragen Sie behutsam nach, um die Situation besser zu verstehen.
Die Sicherheit der Kinder hat oberste Priorität. Jede Beobachtung oder Information, die helfen kann, den Vorfall aufzuklären, ist für die Ermittlungen von großer Bedeutung.